Michael Trommer
Mobil
0177 53 88 727
Erfolgreich verkaufen und vermieten seit 1992
Hotline:
03447 - 502422
Tätigkeit
Michael Trommer e.K.
Moritzstraße 4 | 04600 Altenburg
Telefon:
03447 50 24 22
Telefax:
03447 50 24 24
Homepage designed by www.wimeta.de
Wann beginnt die Maklertätigkeit?
Mit
Ihrem
ersten
Gedanken,
eine
Immobilie
zu
vermieten,
zu
verkaufen
oder
anderweitig
zu
verwerten,
oder
mit
dem
Gedanken
an
den Umzug!
Ein
erstes
gemeinsames
Gespräch
bildet
die
Grundlage,
Ihre
Interessen
richtig
einzuschätzen
und
die
richtigen
Voraussetzungen
für
eine optimale Vermarktung Ihrer Immobilie zu schaffen bzw. Ihre Vorstellungen vom neuen Wohnen zu erfassen.
Was beinhaltet die Maklertätigkeit?
Der
Makler
ist
das
Bindeglied
zwischen
dem
Eigentümer/Vermieter
und
dem
Interessenten.
Seine
Aufgabe
ist
die
korrekte
Erstellung
aller
Objektunterlagen,
die
Erarbeitung
eines
Marketingkonzeptes
sowie
deren
Durchführung.
Hierzu
gehören
die
Exposégestaltung,
die
Internet-
und
Printwerbung,
die
Direktwerbung
sowie
die
Vorstellung
und
Besichtigung
des
Objektes
mit
Mietern,
Kaufinteressenten, gegebenenfalls mit Vertretern von Banken oder mit Handwerkern.
Die
Leitung
der
Kommunikation
zwischen
den
Vertragspartnern
über
die
Vertragsgestaltung
und
Vertragsmodalitäten.
Erarbeitung
der
Entwürfe
des
Kauf-
oder
Mietvertrages
unter
Beachtung
privater
und
gesetzlicher
Vorgaben.
Überwachung
des
Vertragsabschlusses
(Beurkundung
des
Kaufvertrages
bzw.
Unterzeichnung
des
Mietvertrages),
der
Vertragsdurchführung
(Übergabe,
Kautionszahlung, Objektberäumung etc.) bis hin zur Übergabe des Objektes.
Wann endet die Maklertätigkeit?
Meine
Tätigkeit
endet
nicht
mit
der
Unterschrift
auf
einem
Miet-
oder
Kaufvertrag,
auch
nicht
mit
der
Übergabe
des
Hauses,
der
Wohnung oder der Gewerbeeinheit, sondern mit der Zufriedenheit aller Beteiligten.
Die Zufriedenheit aller Beteiligten ist die Voraussetzung für ein langfristiges Vertrauensverhältniss zwischen allen Beteiligten.
Der Maklerlohn?
Außer
der
Erfolgsprovision,
welche
nur
im
Erfolgsfall,
also
mit
Unterzeichnung
eines
Kauf-
oder
Mietvertrages,
entsteht,
ist
die
Honorierung der Leistung in Form einer Empfehlung!
"Bist du mit meiner Leistung zufrieden, dann sage es weiter - bist du es nicht, dann sage es mir!"
Was für den Künstler der Applaus, ist für mich die Empfehlung.
Service!
Der Makler ist oftmals das "Mädchen für Alles"!
Gerade
bei
Erben-
oder
Eigentümergemeinschaften
gestaltet
sich
die
Kommunikation
untereinander
sehr
schwierig.
Hierbei
spielen
unterschiedliche Interessen, unterschiedliche Vertragsverhältnisse oder unterschiedliche Wertvorstellungen eine sehr große Rolle.
In vielen Fällen ist der Makler die Vertrauensperson zwischen den Vertragsbeteiligten.
Gerade
die
Beschaffung
und
Verwaltung
wichtiger,
persönliche
Dokumente
wie
Erbschein,
Testament,
Miet-
und
Pachtverträge,
Personaldokumente,
etc.
welche
zur
Vorbereitung
und
Durchführung
von
Kauf-,
Miet-
und
Pachtverträgen
erforderlich
sind,
bedingen
ein
hohes
Maß
an
Vertrauenswürdig-
und
Zuverlässigkeit!
Auch
bei
Verhandlungen
mit
Banken,
Sparkassen,
Versicherungen,
Unternehmen, Geschäftsführern, Handwerkern und Dienstleistern ist ein hohes Maß an Sach- und Rechtskenntnissen erforderlich.
Und
sehr
oft
ist
er
auch
als
Zuhörer
und
Ratgeber
gefragt,
gerade
bei
Scheidungen
oder
Nachlassangelegenheiten!
Dann,
wenn
der
Anwalt
sein
Wissen
nur
von
einer
Seite
erhält,
oder
sehr
persönliche
Gedanken
mit
Erlebnissen
aus
der
vergangener
Zeit
verbunden
sind.
Habe ich etwas vergessen?
Alles
kann
und
soll
nicht
hier
gesagt
oder
erklärt
werden.
Es
kommt
immer
auf
die
Person,
das
Objekt
und
den
Umstand
des
"Kaufen
oder
Verkaufen
-
Mieten
oder
Vermieten"
an.
Vereinbaren
Sie
einfach
einen
Gesprächstermin
mit
mir.
Dann
können
wir
gemeinsam
Ihre Interessen besprechen!
Ihr
Michael Trommer