Michael Trommer Mobil 0177 53 88 727
Erfolgreich verkaufen und vermieten seit 1992 Hotline:  03447 - 502422
Tätigkeit
Michael Trommer e.K. Moritzstraße 4 | 04600 Altenburg   Telefon: 03447 50 24 22 Telefax: 03447 50 24 24
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Mobil: 0177 53 88 727 Mail: info@trommobilien.de Web: www.trommobilien.de
Wann beginnt die Maklertätigkeit? Mit   Ihrem   ersten   Gedanken,   eine   Immobilie   zu   vermieten,   zu   verkaufen   oder   anderweitig   zu   verwerten,   oder   mit   dem   Gedanken   an den Umzug! Ein   erstes   gemeinsames   Gespräch   bildet   die   Grundlage,   Ihre   Interessen   richtig   einzuschätzen   und   die   richtigen   Voraussetzungen   für eine optimale Vermarktung Ihrer Immobilie zu schaffen bzw. Ihre Vorstellungen vom neuen Wohnen zu erfassen.   Was beinhaltet die Maklertätigkeit? Der   Makler   ist   das   Bindeglied   zwischen   dem   Eigentümer/Vermieter   und   dem   Interessenten.   Seine   Aufgabe   ist   die   korrekte   Erstellung aller   Objektunterlagen,   die   Erarbeitung   eines   Marketingkonzeptes   sowie   deren   Durchführung.   Hierzu   gehören   die   Exposégestaltung, die     Internet-     und     Printwerbung,     die     Direktwerbung     sowie     die     Vorstellung     und     Besichtigung     des     Objektes     mit     Mietern, Kaufinteressenten, gegebenenfalls mit Vertretern von Banken oder mit Handwerkern. Die   Leitung   der   Kommunikation   zwischen   den   Vertragspartnern   über   die   Vertragsgestaltung   und   Vertragsmodalitäten.   Erarbeitung der     Entwürfe     des     Kauf-     oder     Mietvertrages     unter     Beachtung     privater     und     gesetzlicher     Vorgaben.     Überwachung     des Vertragsabschlusses   (Beurkundung   des   Kaufvertrages   bzw.   Unterzeichnung   des   Mietvertrages),   der   Vertragsdurchführung   (Übergabe, Kautionszahlung, Objektberäumung etc.) bis hin zur Übergabe des Objektes.     Wann endet die Maklertätigkeit? Meine   Tätigkeit   endet   nicht   mit   der   Unterschrift   auf   einem   Miet-   oder   Kaufvertrag,   auch   nicht   mit   der   Übergabe   des   Hauses,   der Wohnung oder der Gewerbeeinheit, sondern mit der Zufriedenheit aller Beteiligten. Die Zufriedenheit aller Beteiligten ist die Voraussetzung für ein langfristiges Vertrauensverhältniss zwischen allen Beteiligten. Der Maklerlohn? Außer   der   Erfolgsprovision,   welche   nur   im   Erfolgsfall,   also   mit   Unterzeichnung   eines   Kauf-   oder   Mietvertrages,   entsteht,   ist   die Honorierung der Leistung in Form einer Empfehlung! "Bist du mit meiner Leistung zufrieden, dann sage es weiter - bist du es nicht, dann sage es mir!" Was für den Künstler der Applaus, ist für mich die Empfehlung. Service! Der Makler ist oftmals das "Mädchen für Alles"! Gerade   bei   Erben-   oder   Eigentümergemeinschaften   gestaltet   sich   die   Kommunikation   untereinander   sehr   schwierig.   Hierbei   spielen unterschiedliche Interessen, unterschiedliche Vertragsverhältnisse oder unterschiedliche Wertvorstellungen eine sehr große Rolle. In vielen Fällen ist der Makler die Vertrauensperson zwischen den Vertragsbeteiligten. Gerade   die   Beschaffung   und   Verwaltung   wichtiger,   persönliche   Dokumente   wie   Erbschein,   Testament,   Miet-   und   Pachtverträge, Personaldokumente,   etc.   welche   zur   Vorbereitung   und   Durchführung   von   Kauf-,   Miet-   und   Pachtverträgen   erforderlich   sind,   bedingen ein    hohes    Maß    an    Vertrauenswürdig-    und    Zuverlässigkeit!    Auch    bei    Verhandlungen    mit    Banken,    Sparkassen,    Versicherungen, Unternehmen, Geschäftsführern, Handwerkern und Dienstleistern ist ein hohes Maß an Sach- und Rechtskenntnissen erforderlich. Und   sehr   oft   ist   er   auch   als   Zuhörer   und   Ratgeber   gefragt,   gerade   bei   Scheidungen   oder   Nachlassangelegenheiten!   Dann,   wenn   der Anwalt   sein   Wissen   nur   von   einer   Seite   erhält,   oder   sehr   persönliche   Gedanken   mit   Erlebnissen   aus   der   vergangener   Zeit   verbunden sind. Habe ich etwas vergessen? Alles   kann   und   soll   nicht   hier   gesagt   oder   erklärt   werden.   Es   kommt   immer   auf   die   Person,   das   Objekt   und   den   Umstand   des   "Kaufen oder   Verkaufen   -   Mieten   oder   Vermieten"   an.   Vereinbaren   Sie   einfach   einen   Gesprächstermin   mit   mir.   Dann   können   wir   gemeinsam Ihre Interessen besprechen! Ihr Michael Trommer     
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Wann beginnt die Maklertätigkeit? Mit   Ihrem   ersten   Gedanken,   eine   Immobilie   zu   vermieten, zu    verkaufen    oder    anderweitig    zu    verwerten,    oder    mit dem Gedanken an den Umzug! Ein   erstes   gemeinsames   Gespräch   bildet   die   Grundlage, Ihre    Interessen    richtig    einzuschätzen    und    die    richtigen Voraussetzungen    für    eine    optimale    Vermarktung    Ihrer Immobilie   zu   schaffen   bzw.   Ihre   Vorstellungen   vom   neuen Wohnen zu erfassen.   Was beinhaltet die Maklertätigkeit? Der       Makler       ist       das       Bindeglied       zwischen       dem Eigentümer/Vermieter     und     dem     Interessenten.     Seine Aufgabe   ist   die   korrekte   Erstellung   aller   Objektunterlagen, die    Erarbeitung    eines    Marketingkonzeptes    sowie    deren Durchführung.   Hierzu   gehören   die   Exposégestaltung,   die Internet-   und   Printwerbung,   die   Direktwerbung   sowie   die Vorstellung   und   Besichtigung   des   Objektes   mit   Mietern, Kaufinteressenten,    gegebenenfalls    mit    Vertretern    von Banken oder mit Handwerkern. Die       Leitung       der       Kommunikation       zwischen       den Vertragspartnern      über      die      Vertragsgestaltung      und Vertragsmodalitäten.   Erarbeitung   der   Entwürfe   des   Kauf- oder      Mietvertrages      unter      Beachtung      privater      und gesetzlicher            Vorgaben.            Überwachung            des Vertragsabschlusses     (Beurkundung     des     Kaufvertrages bzw.        Unterzeichnung        des        Mietvertrages),        der Vertragsdurchführung        (Übergabe,        Kautionszahlung, Objektberäumung     etc.)     bis     hin     zur     Übergabe     des Objektes.     Wann endet die Maklertätigkeit? Meine    Tätigkeit    endet    nicht    mit    der    Unterschrift    auf einem     Miet-     oder     Kaufvertrag,     auch     nicht     mit     der Übergabe      des      Hauses,      der      Wohnung      oder      der Gewerbeeinheit,     sondern     mit     der     Zufriedenheit     aller Beteiligten. Die   Zufriedenheit   aller   Beteiligten   ist   die   Voraussetzung für   ein   langfristiges   Vertrauensverhältniss   zwischen   allen Beteiligten. Der Maklerlohn? Außer   der   Erfolgsprovision,   welche   nur   im   Erfolgsfall,   also mit     Unterzeichnung     eines     Kauf-     oder     Mietvertrages, entsteht,   ist   die   Honorierung   der   Leistung   in   Form   einer Empfehlung! "Bist    du    mit    meiner    Leistung    zufrieden,    dann    sage    es weiter - bist du es nicht, dann sage es mir!" Was    für    den    Künstler    der    Applaus,    ist    für    mich    die Empfehlung. Service! Der Makler ist oftmals das "Mädchen für Alles"! Gerade     bei     Erben-     oder     Eigentümergemeinschaften gestaltet    sich    die    Kommunikation    untereinander    sehr schwierig.    Hierbei    spielen    unterschiedliche    Interessen, unterschiedliche                Vertragsverhältnisse                oder unterschiedliche Wertvorstellungen eine sehr große Rolle. In    vielen    Fällen    ist    der    Makler    die    Vertrauensperson zwischen den Vertragsbeteiligten. Gerade     die     Beschaffung     und     Verwaltung     wichtiger, persönliche   Dokumente   wie   Erbschein,   Testament,   Miet- und   Pachtverträge,   Personaldokumente,   etc.   welche   zur Vorbereitung    und    Durchführung    von    Kauf-,    Miet-    und Pachtverträgen    erforderlich    sind,    bedingen    ein    hohes Maß   an   Vertrauenswürdig-   und   Zuverlässigkeit!   Auch   bei Verhandlungen   mit   Banken,   Sparkassen,   Versicherungen, Unternehmen,      Geschäftsführern,      Handwerkern      und Dienstleistern      ist      ein      hohes      Maß      an      Sach-      und Rechtskenntnissen erforderlich. Und   sehr   oft   ist   er   auch   als   Zuhörer   und   Ratgeber   gefragt, gerade   bei   Scheidungen   oder   Nachlassangelegenheiten! Dann,   wenn   der   Anwalt   sein   Wissen   nur   von   einer   Seite erhält,   oder   sehr   persönliche   Gedanken   mit   Erlebnissen aus der vergangener Zeit verbunden sind. Habe ich etwas vergessen? Alles   kann   und   soll   nicht   hier   gesagt   oder   erklärt   werden. Es    kommt    immer    auf    die    Person,    das    Objekt    und    den Umstand    des    "Kaufen    oder    Verkaufen    -    Mieten    oder Vermieten"       an.       Vereinbaren       Sie       einfach       einen Gesprächstermin   mit   mir.   Dann   können   wir   gemeinsam Ihre Interessen besprechen! Ihr Michael Trommer     
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